Jährlich sehen sich 100.000 Frauen in Deutschland mit der schwierigen Frage konfrontiert, eine Schwangerschaft vorläufig zu beenden. Sie befinden sich damit in einer Ausnahme- und Konfliktsituation. In dieser ist ein freier und unkomplizierter Zugang zu Informationen und Beratungsangeboten dringend notwendig. Bis heute werden Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland kriminalisiert und tabuisiert. Der § 219a im Strafgesetzbuch verbietet Ärtz:innen, über Abtreibungen zu informieren. Dadurch bewegen sich Ärzt:innen oft in einer rechtlichen Grauzone und Schwangere werden potenziell um ihr Recht auf eine gute medizinische Versorgung gebracht.
Die Ampel-Regierung hat bereits im ersten Jahr ihrer Regierung angekündigt, § 219a ersatzlos zu streichen. Damit setzt sie nicht nur ein zentrales Wahlversprechen durch, sondern auch eine der wichtigsten Forderungen der feministischen Bewegung.
Die restriktive Gesetzgebung hat in Westdeutschland lange Tradition, während in der DDR schon seit 1972 ein liberalerer Umgang mit Schwangerschaftsabbrüchen herrschte. Im Zuge der Wiedervereinigung wurden Schwangerschaftsabbrüche für Frauen in Ostdeutschland erheblich erschwert.


Podcast „Eine Stunde Liebe“
In dieser Folge wird auf die 150-jährige Geschichte des §218. Der Podcast „Eine Stunde Liebe“ beschäftigt sich seit Jahren mit Fragen rund um Beziehungen, Liebe und Sex. Hier gehts zum Podcast

Podcast: Neugier genügt – Weg §218 und §219a – Kristina Hänel
In dieser Folge ist die Ärztin Kristina Hänel zu Gast. Weil sie auf ihrer Webseite über Abtreibung informierte, wurde sie verklagt. Dennoch kämpft die Ärztin weiterhin für die Legalisierung von Abbrüchen, damit Frauen selbst über ihren Körper und ihr Leben entscheiden können. Hier gehts zum Podcast

Kreatur: Das Manifest der 343 Frauen
Das feministische TV-Magazin Kreatur von Arte beschäftigt sich in mehreren Folgen mit dem Thema Schwangerschaftsabbrüche. Hier entlang

Die schwerste Entscheidung meines Lebens: Paragraph 218 gestern und heute
Welche Unterschiede es in der ehemaligen DDR und BRD gab, erläutert die Dokumentaion des MDR sehr ausführlich. Hier entlang

Bloß weg damit – Ein Kommentar von Meredith Haaf in der Süddeutschen Zeitung
„Frei und gleich werden sie erst sein, wenn der Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafrecht verschwindet – wenn auch der Paragraf 218 fällt.“ Hier nachlesen

Der Paragraph 218 im Ost-West-Vergleich
Seit 150 Jahren gibt es den Paragrafen 218, der einen Schwangerschaftsabbruch unter Strafe stellt. In der DDR war eine Abtreibung ab 1972 allerdings legal. Mit der Wiedervereinigung galt der Paragraf für alle. Für viele ein Rückschritt. Hier nachlesen

Zeit: Gleich hinter Mord und Totschlag
1871 wurde der § 218 ins Strafgesetzbuch aufgenommen, 150 Jahre später beschäftigte sich ein Onlinekongress mit seinem Erbe und der Frage der Schwangerschaftsabbrüche.Hier nachlesen

Kristina Hänel – Das Politische ist persönlich
Als Galionsfigur der Kampagne für das Recht auf Information zum Schwangerschaftsabbruch wird Kristina Hänel große mediale Aufmerksamkeit zuteil, doch die Reduzierung auf den Begriff »Abtreibungsärztin« akzeptiert sie nicht. In einem persönlichen Tagebuch hält sie mit ungefilterter Offenheit fest, welche inneren und äußeren Kämpfe sie vor, während und nach dem Prozess begleiten und sie zu der öffentlichen Person werden lassen, die sie heute ist. Dabei ordnet sie ihr Engagement gegen den 219a ebenso in die Geschichte des Kampfes für Frauengesundheit ein wie in den umfassenden Kontext ihres Wirkens als Ärztin und Mensch.

abortion.tv auf Instagram
Der Instagramchannel abortion.tv beschäftigt sich mit der Darstellung von Schwangerschaftsabbrüchen in der Popkultur und gibt Tipps, wie Menschen mit diesem Thema umgehen können. Hier gehts zum Kanal

talk.abortion auf Instagram
Der Channel talk.abortion ist ein Gegenentwurf zum Stigma rund um Schwangerschaftsabbrüche. Ziel des Projekts ist es, das Schweigen rund um das Thema zu brechen. Hier gehts zum Kanal
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