Tiefensee: Vergabespezifischer Mindestlohn nur Zwischenschritt

Erfurt, den 22.01.2019 – Im neuen Vergabegesetz werden soziale und ökologische Belange bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gestärkt. So soll für Ausschreibungen durch Landesbehörden künftig u.a. der vergabespezifische Mindestlohn mit 10,04 Euro gelten. Dieser liegt oberhalb des ab 1. Januar 2019 gestiegenen Mindestlohns (9,19 Euro) und  lehnt sich an den Gebäudereiniger-Tarif an.

 „Höhere Löhne sind notwendig und möglich“, betont Wolfgang Tiefensee,  Landesvorsitzender der SPD Thüringen. „Deshalb fordern wir in unserem neuen Regierungsprogramm einen Mindestlohn von 12 Euro ab 2021, den aber nur der Bund festlegen kann. Darauf werden wir im Bund dringen.  In Thüringen arbeiten wir bereits jetzt auf diesen höheren Mindestlohn hin und wollen so die Lohnentwicklung weiter vorantreiben.“ Das aber sei nur ein Zwischenschritt. Es bedürfe stets einer gesunden Balance zwischen Arbeitnehmerinteressen und denen der Wirtschaft, so der SPD-Landeschef weiter.

 

Der vergabespezifische Mindestlohn in Thüringen liegt über dem von Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt.