Stromkosten werden gerecht verteilt!

Die Bundestagsfraktionen der SPD und CDU/CSU haben sich auf eine Neuregelung der Netzentgelte verständigt. Damit werden die bisher für Ostdeutschland ungerechten Preisstrukturen bereinigt. Besonders profitieren ostdeutsche Stromkunden sowie KWK-Anlagen.

Die Koalitionsfraktionen haben sich nach harten Verhandlungen auf einen Kompromiss zum Netzentgeltmodernisierungsgesetz verständigt. Damit werden die bisher höchst unterschiedlichen Preisstrukturen in Deutschland bereinigt. Der Thüringer Bundestagsabgeordnete Carsten Schneider erklärt dazu: „Durch den Ausbau der Windenergie im Norden Deutschlands entstehen erhebliche Lasten. Diese werden bislang allerdings nicht gerecht verteilt – zum Nachteil der nord- und ostdeutschen Bundesländer. Diese Effekte sind so stark, dass der Strom im Osten bislang im Schnitt 4 Cent pro Kilowattstunde teurer ist als im Süden oder Westen.“

„Bislang werden gerade die Regionen, welche ökologischen Strom aus erneuerbaren Energien für ganz Deutschland produzieren und durchleiten, mit höheren Strompreisen bestraft. Das ist niemandem – weder in Ost noch in West – zu vermitteln. Die SPD hat das geändert“, so Schneider, der die Verhandlungen für die Sozialdemokraten geführt hat: „Die CDU konnte sich leider lange nicht auf eine klare Linie einigen. Über das Ergebnis am Ende der Verhandlungen bin ich daher umso glücklicher. Die SPD hat klar die ostdeutschen Interessen nach vorne gestellt.“

Bezugnehmend auf die Thüringer Debatte um Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und Pumpspeicherkraftwerke führt Schneider aus: „Ein wichtiger Erfolg, den die SPD erringen konnte, betrifft die Zukunft der lokalen KWK-Anlagen und Pumpspeicherkraftwerke. Gerade KWK-Anlagen werden zumeist von Kommunen betrieben – die meisten davon in Ostdeutschland und insbesondere in Thüringen. Jetzt gibt es Planungssicherheit für die Betreiber“

Schneider, der als stellvertretender Vorsitzender seiner Fraktion die Verhandlungen für die SPD geführt hat, abschließend: „Die Einigung bringt einen fairen Ausgleich für die gesamte Republik und entlastet den Osten. Der bisherige Wettbewerbsvorteil im Süden und Westen der Republik, basiert auf einer Subvention aus dem Norden und Osten. Die gewaltigen finanziellen Verschiebungen, ungleichen Marktchancen und eine nicht zu rechtfertigende Belastung der Bürgerinnen und Bürger im Norden und Osten beseitigen wir mit der neuen Regelung.“

 

Zur weiteren Information:

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass ab dem Jahr 2019 in vier Jahresschritten die Netzentgelte bundesweit angeglichen werden. Die Bundesregierung wird im Rahmen einer Rechtsverordnung ermächtigt, tätig zu werden. Die Netzentgelte werden im ersten Schritt um 1,2 Mrd. Euro gesenkt. Dazu sollen die Anbindungskosten großer Offshore-Windparks an die Stromübertragungsnetze künftig nicht mehr über die Netzentgelte, sondern die Offshore-Haftungsumlage abgerechnet werden. Die Entlastungsregeln für stromkostenintensive Industrien werden hier ebenfalls gelten.

Während die Förderung durch sog. vermiedene Netzentgelte ab 2018 bei volatilen Anlagen wie Wind und Photovoltaik in drei gleichen Jahresschritten für Bestands- sowie für Neuanlagen abgeschafft werden, bleiben sie für die steuerbaren Erzeugungsanlagen erhalten. Die vermiedenen Netzentgelte werden grundsätzlich auf dem Niveau des Jahres 2016 gedeckelt, herausgerechnet werden hier ebenfalls die Offshore-Anbindungskosten. Diese Förderung bleibt den Anlagenbetreibern erhalten. Nur für Neuanlagen wird die Förderung ab dem Jahr 2022 abgeschafft.