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Maier begrüßt Erbschaftssteuer-Pläne der SPD-Bundestagsfraktion

Der Landesvorsitzende der SPD Thüringen, Georg Maier, begrüßt die heute vorgestellten Pläne der SPD-Bundestagsfraktion für eine Reform der Erbschaftsteuer. Das Konzept entlastet die große Mehrheit der Familien, schützt Unternehmensnachfolgen und sorgt dafür, dass sehr große Vermögen künftig einen fairen Beitrag leisten.

„Wer in der politischen Debatte ständig Leistungsbereitschaft einfordert, muss auch über leistungslos erworbene Milliardenvermögen reden“, erklärt Maier. „Es kann nicht Aufgabe von Politik sein, gesellschaftliche Ungerechtigkeiten über Milliardenerbschaften zu manifestieren.“

Maier kritisiert, dass das bestehende Erbschaftssteuerrecht große Vermögen häufig schont, während Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer seit Jahren mit Reformen, Einschnitten und dem Abbau sozialer Sicherheiten konfrontiert werden. „Den Beschäftigten im Land immer wieder Verzicht abzuverlangen, während enorme Vermögen nahezu steuerfrei übertragen werden können, spaltet unsere Gesellschaft“, so Maier. „Es ist Zeit, dass auch diejenigen mehr geben, die dazu ohne Probleme in der Lage sind.“

Kern des SPD-Vorschlags ist ein Lebensfreibetrag von 1 Million Euro, der Familienerbe in sehr weitem Umfang steuerfrei stellt. Zusätzlich soll ein Unternehmensfreibetrag von 5 Millionen Euro sicherstellen, dass kleine und viele mittlere Betriebe in der Nachfolge nicht unter Druck geraten. Wo Steuern anfallen, sollen Stundungen von bis zu 20 Jahren Planungssicherheit geben.

„Das Modell ist klar: Familien werden entlastet, der Mittelstand wird geschützt, und sehr große Erbschaften leisten einen angemessenen Beitrag“, betont Maier. „Das ist sozial gerecht, ökonomisch vernünftig und stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt.“

„Leistungsgerechtigkeit darf kein Einbahnstraßen-Begriff sein“, so Maier abschließend. „Wer außergewöhnlich viel erbt, muss mehr zum Gemeinwohl beitragen. Gerade mit Blick auf die weiterhin ungleiche Vermögensverteilung zwischen Ost und West ist das eine Frage der Gerechtigkeit. Aufstieg und Chancen dürfen nicht vom Familiennamen oder der Herkunft abhängen.“