ZU HAUSE IN THÜRINGEN
Kommunale Selbstverwaltung bedeutet das Recht und die tatsächliche Fähigkeit der kommunalen Gebietskörperschaften, im Rahmen der Gesetze einen wesentlichen Teil der öffentlichen Angelegenheiten in eigener Verantwortung zum Wohl ihrer Einwohner zu regeln und zu gestalten.
Aus: Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung (15. Oktober 1985)
Im Juni 2009 wählen wir Thüringerinnen und Thüringer für weitere fünf Jahre unsere Ortschafts-, Gemeinde- und Stadträte, sowie die Mitglieder der Kreistage.
Kommunalpolitik bedeutet, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Geschicke selbst in die Hand nehmen.
Sie bestimmen, wer sie in ihrer Ortschaft, ihrer Gemeinde, ihrer Stadt oder in ihrem Landkreis in den kommenden Jahren vertritt.
Sie bestimmen damit die Richtung, in die ihre Ortschaft, ihre Gemeinde, ihre Stadt, ihr Landkreis sich entwickeln soll.
Sie bestimmen, wofür in den kommenden Jahren ihre Steuern ausgegeben werden sollen, wo Bewährtes erhalten und Neues entstehen soll.
Seit der politischen Wende wirken Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten entscheidend in kommunaler Verantwortung mit.
Sie entscheiden im Ortschaftsrat, im Gemeinderat, Stadtrat oder Kreistag über wichtige Belange, zeigen nachhaltige Perspektiven für Stadt und Land, kämpfen für Chancengleichheit und soziale Gerechtigkeit.
Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten tragen aktiv dazu bei, dass unser Land lebenswert bleibt und sich jede Kommune weiter positiv entwickeln kann.




